
In der vergangenen Woche wurde die im November begonnene Umfrage im Rahmen der Regionalentwicklung Kleinwalsertal beendet. Wir freuen uns, dass 368 interessierte Bürgerinnen und Bürger sich die Zeit genommen haben, uns ihre Wünsche und Ideen zu den Themen Wohnen, Nahversorgung, Gastronomie, Bildung und Ortsbild mitzuteilen. Durch die hohe Beteiligung sind alle Ergebnisse repräsentativ und können als Basis für die Arbeit im kommenden Jahr verwendet werden. In den nächsten Wochen werden in verschiedenen Themenblöcken im Walser detaillierte Ergebnisse sowie die weitere Vorgehensweise vorgestellt. Parallel dazu können Sie hier die Ergebnisse einsehen. Wir bedanken uns für die Teilnahme!



Reisepass – Miteintragung von Kindern
Allgemeine Informationen
Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.
Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist.
Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren. Beachten Sie dazu bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Wird für das Kind ein eigener Reisepass ausgestellt, so sind alle Pässe, in denen das Kind eingetragen ist, der Behörde zur Streichung der Kindermiteintragung vorzulegen.
ACHTUNG Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen als den Pflege- und Erziehungsberechtigten ist ein eigener Reisepass erforderlich.
HINWEIS Bei einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung werden eingetragene Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.
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