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Vergütung von Fahrtkosten für Internatsschüler

 

Die Gemeinde Mittelberg vergütet im Einvernehmen mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung für das Schuljahr 2009/2010 pro Heimfahrt außerhalb der gesetzlichen Schulfahrtbeihilfe den Betrag von € 7,50 nach Maßgabe folgender Bestimmungen.

 

1. Begünstigt sind Studierende, die im Kleinwalsertal den ordentlichen Wohnsitz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Bedürftigkeit im Sinne des Schülerbeihilfegesetzes, BGBl.Nr. 253/1972, einen Notendurchschnitt im letzten Jahreszeugnis von 3,1 erreicht haben, in Vorarlberg eine mittlere oder höhere Schule im Sinne des Schulorganisationsgesetzes, BGBl.Nr. 242/1962, in der geltenden Fassung, besuchen und gezwungen sind, zum Zweck des Schulbesuches in einem Internat zu leben.

 

2. Die Beihilfe zur Heimfahrt wird nur für tatsächlich in Anspruch genommene Heimfahrten gewährt. Es werden höchstens 20 Heimfahrten je Schuljahr gefördert.

 

3. Um die Gewährung der Beihilfe für Heimfahrten hat der Erziehungsberechtigte bis spätestens Mittwoch, den 22. September 2010 unter Vorlage der Fahrkarten, Fahrtenausweise, Rechnungen udgl. anzusuchen. Soweit derartige Belege nicht vorgelegt werden können, ist der Nachweis durch eine Bestätigung der Heimleitung über die Anzahl der Heimfahrten zu erbringen. Die Leistungen des Schülers sind durch Vorlage des letzten Jahreszeugnisses nachzuweisen. Antragsformulare für die Gewährung der Beihilfe sind im Gemeindeamt in Riezlern (Bürgerservice) erhältlich.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 


Ausschreibung des Tankstellenbetriebes mit Werkstatt

 

Die ARAL-Tankstelle in Riezlern mit Werkstatt kommt ab dem 16. August 2010 oder danach zur Neuverpachtung.

 

Interessenten richten Ihre Anfrage an die Gemeinde Mittelberg. Für nähere Auskünfte oder ein persönliches Gespräch stehen Ihnen der Bürgermeister, der Gemeindesekretär oder Alexander Ritsch nach einer Terminabsprache gerne für Auskünfte zur Verfügung (Tel. Vorzimmer 5315-240).

  

A. Haid, Bürgermeister

 


Wildentalstraße- Behinderungen durch den Straßenbau

 

Durch den Bau eines Gehsteiges und den Austausch der Tagwasserableitung im ersten Abschnitt der Wildentalstraße kommt es ab sofort zu baubedingten Behinderungen. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen.

 

Die Anrainer und Benützer der Straße werden um Verständnis ersucht.

 

Riezlern, den 6. Juli 2010

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 


Buskarte für Lehrlinge

 

Lehrlinge, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, können die Buskarte für Lehrlinge erwerben. Der Antrag samt Überweisungsschein kann im Gemeindeamt (Bürgerservice) abgeholt werden.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 



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