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Kundmachung über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Die Gemeindevertretung Mittelberg hat in der Sitzung am 19. April 2012 den Entwurf des überarbeiteten Räumlichen Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Mittelberg beschlossen.
Der beschlossene Entwurf liegt bis 21. Mai 2012 während der Amtsstunden von Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 12.00 Uhr, im Gemeindeamt in Riezlern zur öffentlichen Ansicht auf. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes kann während der Auflage jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
Riezlern, den 20. April 2012
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

Deutsche Rechtsvorschriften im Sinne des Zollanschlussvertrages
Gemäß Punkt 2 des Schlussprotokolls zum Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich vom 2.12.1890 über den Anschluss der Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband, RGBl.Nr. 41/1891, sind Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinde Mittelberg in Kraft gesetzt.
Diese Verordnungen und Gesetze aus dem Jahr 2010 enthalten Vorschriften, die auf Grund des genannten Vertrages auch in der Gemeinde Mittelberg gelten. Sie liegen zur Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) im Gemeindeamt in Riezlern (Zi 2.09) zur Einsichtnahme auf.
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

Gesetze

Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes; Entwurf
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben. (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Im Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (1. Stock, Zimmer 2.09), können Sie den Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 25. Mai 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, einsehen und dazu Änderungsvorschläge abgeben.
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes
Der Landtag hat am 11. April 2012 einen Beschluss über ein Gesetz über
· eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes
gefasst. Der Beschluss wurde nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 6. Juni 2012,
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.
Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (Zimmer 2.09), liegt der Gesetzesbeschluss bis 6. Juni 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

Kundmachung eines Landtagschslusses betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung
Der Landtag hat am 9. Mai 2012 einen Beschluss über ein Verfassungsgesetz über eine Änderung des Landesverfassung gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 4. Juli 2012,
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.
Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat Bgm. (Zimmer 2.09), liegen die Gesetzesbeschlüsse bis 4. Juli 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

Kundmachung eines Landtagsbechlusses betreffend ein Parteienförderungsgesetz
Der Landtag hat am 9. Mai 2012 einen Beschluss über ein Parteienförderungsgesetz gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegen sie daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 4. Juli 2012,
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.
Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (Zimmer 2.09), liegen die Gesetzesbeschlüsse bis 4. Juli 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.
DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid
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