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Amtliche Mitteilungen

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Bekanntmachung

Ausschreibung Automatik-Drehleiter mit Korb DLK 23-12 für die Feuerwehr Riezlern:


EU-Bekanntmachung.pdf

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Kundmachung über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Räumlichen Entwicklungskonzepts


Die Gemeindevertretung Mittelberg hat in der Sitzung am 19. April 2012 den Entwurf des überarbeiteten Räumlichen Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Mittelberg beschlossen.

 

Der beschlossene Entwurf liegt bis 21. Mai 2012 während der Amtsstunden von Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 bis 12.00 Uhr, im Gemeindeamt in Riezlern zur öffentlichen Ansicht auf. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Absprache möglich.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes kann während der Auflage jeder Gemeindebürger oder Ei­gentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.

 

Riezlern, den 20. April 2012

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 


Deutsche Rechtsvorschriften im Sinne des Zollanschlussvertrages

 

Gemäß Punkt 2 des Schlussprotokolls zum Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich vom 2.12.1890 über den Anschluss der Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband, RGBl.Nr. 41/1891, sind Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland in der Gemeinde Mittelberg in Kraft gesetzt.

 

Diese Verordnungen und Gesetze aus dem Jahr 2010 enthalten Vorschriften, die auf Grund des genannten Vertrages auch in der Gemeinde Mittelberg gelten. Sie liegen zur Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) im Gemeindeamt in Riezlern (Zi 2.09) zur Einsichtnahme auf.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid



Gesetze


Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes; Entwurf

 

Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein

Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes

das Begutachtungsverfahren eröffnet.

 

Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben. (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).

 

Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Im Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (1. Stock, Zimmer 2.09), können Sie den Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 25. Mai 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, einsehen und dazu Änderungsvorschläge abgeben.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid


Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

 

Der Landtag hat am 11. April 2012  einen Beschluss über ein Gesetz über  

 

·    eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

 

gefasst. Der Beschluss wurde nicht für dringlich erklärt.

 

Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 6. Juni 2012,

 

a)   unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder

b)   von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder

c)   von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.

 

Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (Zimmer 2.09), liegt der Gesetzesbeschluss bis 6. Juni 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 


Kundmachung eines Landtagschslusses betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung


Der Landtag hat am 9. Mai 2012 einen Beschluss über ein Verfassungsgesetz über eine Änderung des Landesverfassung gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.

 

Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 4. Juli 2012,

 

a)   unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder

b)   von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder

c)   von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.

 

Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat Bgm. (Zimmer 2.09), liegen die Gesetzesbeschlüsse bis 4. Juli 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid

 


Kundmachung eines Landtagsbechlusses betreffend ein Parteienförderungsgesetz

  

Der Landtag hat am 9. Mai 2012 einen Beschluss über ein Parteienförderungsgesetz gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.

 

Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegen sie daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 4. Juli 2012,

 

a)   unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder

b)   von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder

c)   von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.

 

Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat (Zimmer 2.09), liegen die Gesetzesbeschlüsse bis 4. Juli 2012 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.

 

DER BÜRGERMEISTER: gez. A. Haid




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