
Die Gewährung von Förderungen erfolgt unter der Auflage, dass der Förderungswerber den Organen der Gemeinde durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und Stelle gestattet und die erforderlichen Auskünfte erteilt.
Gewährte Förderungen sind zurückzuzahlen, wenn die Förderungen auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich derjenige, der eine ihm gewährte Förderung missbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt wird, gemäß § 153b des Strafgesetzbuches strafbar macht.
Umwelt und Energie
Energieberatung
Die „Energieberatung vor Ort“ des Energieinstitutes wird mit einem einmaligen Beitrag in Höhe von € 50,00 unterstützt. Die Förderung der Gemeinde erfolgt direkt an das Energieinstitut. Die Kosten für eine Erstberatung sind damit abgedeckt.
Energiecheck
Das Energieinstitut bietet eine Beratung für Hotel- und Gastronomiebetriebe zum Preis von € 75,00 an. Weitere Informationen samt Anmeldeformular sind im Internet unter www.energiecheck.at. Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. Nach Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbeleg wird der Zuschuss bei der Finanzabteilung zur Auszahlung Auszahlung gebracht.
Solaranlagen, Holzanlagen, Erdwärme
Das Land Vorarlberg unterstützt den Bau thermischer Solaranlagen, Holzanlagen wie Stückholzkessel, Kachel-Kaminöfen, Hackgut-Heizanlagen, Pellets-Heizanlagen und Hausanschlüsse an Nahwärmesysteme, sowie Erdwärmeanlagen.
Informationen über Förderungsvoraussetzungen und Förderhöhen können im Internet unter www.vorarlberg.at abgerufen werden oder sind beim Installateur oder im Gemeindeamt, Abteilung V, zu erfahren.
Die Gemeinde Mittelberg unterstützt ebenfalls derartige Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % der Landesförderung.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Gegen Vorlage der Förderauszahlung des Landes wird der Zuschuss ermittelt und zur Auszahlung gebracht.
Fotovoltaikanlagen
Beim Bau von Fotovoltaikanlagen leistet die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von € 100,00 je kWp, je Objekt jedoch max. € 1.000,00.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Gegen Vorlage des Einspeisevertrages des Energieversorgers wird der Zuschuss ermittelt und zur Auszahlung gebracht.
Tourismus
Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Das Land Vorarlberg gewährt Zuschüsse bei Qualitätsverbesserungen im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken. Förderungswerber können Privatpersonen sein, die mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Fremdenverkehrsorganisation zur Vermietung angeboten worden sind. Die Gemeinde Mittelberg stockt die Förderungen des Landes um 50 % auf. Auf die Richtlinien und das vorgesehene Antragsformular wird verwiesen (siehe Anträge und Formulare). Der Antrag ist bei der Gemeinde einzubringen.
Schule und Bildung
Fahrtkostenzuschuss Internatsschüler
Das Land Vorarlberg und die Gemeinde Mittelberg fördern die Fahrtkosten für Internatsschüler, die in Vorarlberg eine mittlere oder höhere Schule im Sinne der Schulorganisation besuchen und einen Notendurchschnitt von 3,1 erreicht haben, mit einem Beitrag von € 7,50 pro Heimfahrt, maximal € 150,00 pro Schuljahr.
Es sind die bei der Gemeinde aufliegenden Antragsformulare zu verwenden. Die Anträge sind nach Ablauf eines jeden Schuljahres – spätestens jedoch bis 30.10. eines jeden Jahres – bei der Gemeinde einzureichen. Dem Antragsformular sind Zeugnis und Heimbestätigung beizulegen.
Stipendien für Auslandsstudien
Die Gemeinde Mittelberg fördert Auslandsstudien (außerhalb der BRD und Österreich) einmalig mit € 260,00 für Studienaufenthalte innerhalb Europas und mit € 400,00 für Studienaufenthalte außerhalb Europas.
Der Antrag samt Beilagen ist in freier Form vor Studienantritt bei der Gemeinde einzubringen. Für die Antragstellung und Förderung gelten die Richtlinien, beschlossen vom Gemeindevorstand am 14.8.2002.
Straßen- und Güterweggenossenschaften, Interessentenwege
Schneeräumung
Die Gemeinde Mittelberg gewährt an Straßengenossenschaften und Güterweggenossenschaften für Schneeräumungskosten und Streudienste jährlich einen Zuschuss in Höhe von 60 % der nachgewiesenen Kosten. Je Kilometer werden jährlich Schneeräumkosten von max. € 1.500,00 für die Ermittlung der Förderung anerkannt. Es ist mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular ein schriftlicher Antrag zu stellen und sind die Rechnungen mit Zahlungsbelegen beizulegen. Nicht förderbar sind Kosten für vorbereitende Maßnahmen (Ankauf und Versetzen von Schneestangen etc.) sowie Aufräumarbeiten im Frühjahr.
Weggemeinschaften erhalten über Antrag Zuschüsse zu Schneeräumungskosten in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Kosten, wenn diese gleichzeitig als Wanderwege genutzt werden und somit touristisch von Bedeutung sind. Je Kilometer werden jährlich Schneeräumkosten von max. € 1.500,00 für die Ermittlung der Förderung anerkannt.
Generalsanierungsmaßnahmen
Generalsanierungsmaßnahmen und Schwarzdeckenerneuerungen in größerem Umfang können in Einzelfällen und im Rahmen der verfügbaren öffentlichen Mittel gefördert werden. Anträge können formlos bei der Gemeinde Mittelberg eingereicht werden. Förderungen werden seitens des Landes grundsätzlich nur dann gewährt, wenn mit den Baumaßnahmen nach Erteilung der schriftlichen Förderungszusage begonnen wird.
Voraussetzung für die Förderung durch Gemeinde ist eine örtliche Besichtigung unter Einbeziehung der Agrarbezirksbehörde sowie die einvernehmliche Feststellung der erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Gemeinde Mittelberg gewährt zu den Baukosten einschließlich Vermessung nach Abzug von Bundes- und Landesförderungen einen Zuschuss in Höhe von 50 % des verbleibenden Interessentenbeitrages, max. jedoch 70 % der Gesamtkosten. Außerdem werden bei Neuvermessungen die Kosten der Vermessung von der Gemeinde Mittelberg übernommen, soweit sie nicht anderweitig gefördert werden. Allfällige Grundablösungskosten haben die Genossenschaften selbst zu tragen und sind nicht förderungsfähig.
Landwirtschaft
Alp- und Weideflächenverbesserung
Notwendige Rodungen und das Steinesammeln werden vom Land Vorarlberg finanziell unterstützt. Die Gemeinde gewährt zum Landesbeitrag einen 25 %igen Zuschuss.
Eine Antragstellung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich. Gegen Vorlage der Zusicherung über die Landesförderung wird der Gemeindezuschuss ermittelt und zur Auszahlung gebracht.
Allgemeiner Hinweis:
Für die nachfolgenden landwirtschaftlichen Gemeindeförderungen liegt ein Antragsformular auf und ist der Antrag bis spätestens 15.11. eines jeden Jahres bei der Gemeinde einzubringen. In diesem Antragsformular sind auch die näheren Bestimmungen über die Förderungsvoraussetzungen und die erforderlichen Nachweise erläutert.
Flächenprämien
Entsprechend der tatsächlich bewirtschafteten Flächen werden folgende Flächenprämien gewährt:
M 1 je ha € 94,00
M 2 je ha € 140,00
M 3 je ha € 230,00
Streuweisen je ha € 110,00
Nachzucht
Für jedes geborene Kalb (jeweils im Zeitraum 1.11. bis 30.10. des Folgejahres) wird ein einmaliger Beitrag in Höhe von € 20,00 gewährt. Voraussetzung ist, dass dieses Kalb aus dem eigenen Betrieb (Besamung bzw. Deckung) stammt.
Viehhalteprämie
Für jede melkende Großvieheinheit werden jährlich € 170,00 und für sonstige Tiere je Großvieheinheit € 100,00 gewährt. Voraussetzung für die Gewährung dieser Prämie ist, dass je GVE mindestens 1 ha Wiese geheut wird (bei Sömmerung des Viehbestandes auf Alpen werden zusätzlich 0,2 ha Flächenbewirtschaftung je GVE berücksichtigt).
Älpungszuschuss
Für heimisches Vieh auf Alpen werden dem Landwirt für die Älpung je Stück € 10,00 und je Schaf/Ziege € 3,00 gewährt.
Für auswärtiges Vieh wird ein Älpungs-/Transportkostenzuschuss (Auftrieb auf Alpen und Heimweiden) in Höhe von € 5,00 je GVE gewährt.
Heimweideförderung
Heimweidebetreiber erhalten für die Sömmerung von auswärtigem Vieh einen Zuschuss in Höhe von € 12,50 je Stück.
Milchkontrollen
Für die Milchkontrollen wird ein 50 %iger Zuschuss, max. jedoch € 12,00 je geprobtes Tier, gewährt.
Tierkörperbeseitigung
Landwirte, die verendete Tiere über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried entsorgen, erhalten einen 80 %igen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten.
Tiergesundheitsfonds
Die Beiträge an den Tiergesundheitsfonds werden von der Gemeinde zur Gänze ersetzt.
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