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Gemeindeabgaben und -tarife für das Jahr 2011
Nähere Informationen zu den Verordnungen.

Gemeindeabgaben

Grundsteuern
Gemäß § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2005, in Verbindung mit § 27 Grundsteuergesetz, BGBl.Nr. 149/1955, i.d.g.F., hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 10. März 1992 die Hebesätze wie folgt festgesetzt: - bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 864,91
- bei der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) mit 500 v.H. bei einem Steuermessbetrag von € 124.801,25

Vergnügungssteuer
Die Einhebung der Vergnügungssteuer erfolgt auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2005 idgF, und des Gemeindevergnügungssteuergesetzes, LGBl.Nr. 49/1969, idgF, und der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 11. April 2001, idF vom 14.12.2007.
Auszug aus der Verordnung:
Die Vergnügungssteuer beträgt 10 % des Eintrittsentgeltes. Bei entsprechender Zweckmäßigkeit kann die Steuer auf Antrag des Veranstalters oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag bemessen werden.
Der Vergnügungssteuer unterliegen nicht - Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde des Landes Vorarlberg regelmäßig Zuschüsse mit Ausnahme solcher aus den Erträgnissen des Kulturgroschens erhalten.
- Das Halten von Rundfunkempfangsgeräten zum Betrieb in nichtöffentlichen Räumen.
- Walser Heimatabende oder ähnliche, der Verbreitung des heimischen Kulturgutes dienende Veranstaltungen.
- Tanzveranstaltungen einschließlich Bälle mit lebender Musik.

Gästetaxe
Für die Einhebung der Gästetaxe gilt die Taxordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, idF. des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. September 2011.
Auszug aus der Taxordnung:
Ab 1. Dezember 2011 wird die Gästetaxe für das gesamte Gemeindegebiet und während des ganzen Jahres mit € 2,50 je Nächtigung festgesetzt.

Tourismusbeiträge
Für das Jahr 2012 wurde der Hebesatz für die Tourismusbeiträge mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 11. November 2011 gemäß § 6 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997, idgF., mit 1,40 v.H. der Bemessungsgrundlagen festgesetzt.

Zweitwohnsitzabgabe
Für die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 15. Dezember 1997, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 14. Dezember 2007.
Auszug aus der Verordnung:
Der Zweitwohnsitzabgabe unterliegen die Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes, wenn in der Ferienwohnung nach den gegebenen Umständen pro Jahr nicht mehr als 200 gästetaxepflichtige Nächtigungen zu erwarten sind.
Die Abgabe beträgt im Jahre 2012 bis einschließlich 70 m² je Quadratmeter € 7,86 und für die weiteren 40 m² je Quadratmeter € 3,93.

Hundeabgabe
Für die Einhebung der Hundeabgabe gilt die Verordnung der Gemeinde Mittelberg vom 11. April 2001, in der Fassung vom 30. September 2010.
Auszug aus der Verordnung: - Die Höhe der Hundetaxe wird mit € 70,00 je gehaltenen Hund festgesetzt.
- Steuerbefreit sind Wachhunde, Blindenhunde, Lawinen- und Rettungshunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden sowie Hunde öffentlicher Dienststellen.

Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze
- Gemäß § 13 Abs. 4 Baugesetz, LGBl.Nr. 52/2001, idgF., wird die Ausgleichsabgabe für fehlende Abstellplätze mit € 4.600,00 je PKW festgesetzt.
- Die Ausgleichsabgabe für fehlende Garageneinstellplätze wird mit € 12.400,00 je PKW festgesetzt.

Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen

Wassergebühren
Die Wasserversorgungsbeiträge, Wasserbezugsgebühren und Wasserzählergebühren werden nach der Wassergebührenverordnung der Gemeinde Mittelberg vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. September 2011, eingehoben.
Auszug aus der Verordnung:
Die Wasserbezugsgebühr beträgt ab 1. Dezember 2011 € 1,40 zuzügl. gesetzlicher USt. je Kubikmeter Wasser. Die Wasseranschlussgebühr beträgt in der Regel € 9,53 zuzügl. gesetzlicher USt. je m² Gesamtgeschossfläche. Für die Auflassung bestehender eigener Wasserversorgungsanlagen bei bestehenden Gebäuden wird ein 40 %iger Nachlass auf die Anschlussgebühr gewährt. Die Wasserzählergebühr beträgt je Jahr je nach Durchflussmenge zwischen € 23,00 und € 40,00.

Kanalgebühren
Die Kanalbenützungsgebühren und Kanalanschlussbeiträge werden nach der Kanalordnung vom 9. Juli 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. September 2011, eingehoben.
Auszug aus der Verordnung:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt ab 1. Dezember 2011 € 2,40 zuzügl. gesetzlicher USt. je cbm Abwasser. Die Kanalanschlussgebühren betragen in der Regel € 11,02 zuzügl. gesetzlicher USt. je qm Gesamtgeschossfläche. Für die Auflassung hauseigener Kläranlagen bei bestehenden Gebäuden wird ein 40 %iger Nachlass auf die Anschlussgebühr gewährt. Die Klärschlammgebühr beträgt m³ € 24,00 zuzügl. gesetzlicher USt..

Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden nach der Abfallgebührenverordnung vom 29. August 2001, in der Fassung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 4. Dezember 2006, eingehoben. Auszug aus der Abfallgebührenordnung
Verursacherbezogene Grundgebühr
Die verursacherbezogene Grundgebühr beträgt je Gebühreneinheit inklusive
USt. jährlich € 24,00.

Behälterbezogene Grundgebühr und Entsorgungsgebühr
Die Grundgebühr je Jahr und Entsorgungsgebühr je Abfuhr inklusive gesetzlicher USt.:
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Restmüll |
Biomüll |
| Gefäß |
Grundgebühr |
Entsorgungsgeb. |
Grundgebühr |
Entsorgungsgeb. |
| 40 Liter |
-- |
-- |
€ 36,00 |
€ 2,40 |
| 60 Liter |
€ 60,00 |
€ 4,50 |
€ 54,00 |
€ 3,60 |
| 80 Liter |
-- |
-- |
€ 72,00 |
€ 4,80 |
| 120 Liter |
€ 120,00 |
€ 9,00 |
€ 108,00 |
€ 7,20 |
| 240 Liter |
€ 240,00 |
€ 18,00 |
-- |
-- |
| 1.100 Liter |
€ 1.100,00 |
€ 82,50 |
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-- |
| Müllsack |
-- |
€ 25,00 |
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Die Gebühren für die Annahme im Wertstoffhof sind wie folgt incl. USt. festgesetzt:
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| Kühlschrank, -truhe |
je Stück |
€ 50,00 |
| E-Schrott gewerblich |
je kg |
€ 1,00 |
| Altreifen ohne Felgen |
je Stück |
€ 5,50 |
| Sperrmüll |
je kg |
€ 0,50 |
| Restmüll |
je kg |
€ 0,50 |
| Alteisen |
je angefangene 100 kg |
€ 5,50 |
| Altholz |
je angefangene 100 kg |
€ 11,00 |
| Bauschutt |
je angefangene 100 kg |
€ 5,50 |
| Problemstoffe gewerblich |
je kg |
€ 1,00 |

Pflegeentgelte im Pflegeheim
Das Entgelt für das Pflegeheim wird für Selbstzahler und Sozialhilfeträger je Pflegetag zzgl. gesetzlicher USt. wie folgt eingehoben:

| Pflegetarif 1 |
€ 76,01 |
| Pflegetarif 2 |
€ 85,68 |
| Pflegetarif 3 |
€ 105,03 |
| Pflegetarif 4 |
€ 121,43
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| Pflegetarif 5 |
€ 129,82
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| Pflegetarif 6 |
€ 142,80
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| Pflegetarif 7 |
€ 157,15 |
| Bei der Kurzzeitpflege erfolgt die Einstufung durch die Pflegedienstleitung. |

Friedhofgebühren
Die Friedhofgebühren werden aufgrund der Friedhofordnung vom 1. Oktober 2010 eingehoben.
Auszug aus der Friedhofordnung:
Für die Benützung der Leichenhalle ist pro angefangenen Kalendertag eine Aufbahrungsgebühr in Höhe von € 50,00 zu entrichten.
Behördlich angeordnete Aufbahrungstage, die die übliche Aufbahrungszeit überschreiten, sind nicht kostenpflichtig.
Die Grabstättengebühr beträgt für den Zeitraum von 15 Jahren:

| Erdgrab mit einer Grabstelle |
€ 400,00 |
| Sondergrab mit zwei Grabstellen |
€ 600,00 |
| Urnenkammer |
€ 300,00 |
| anonymes Urnenfeld/Sammelkammer |
€ 200,00 |

Benützungsentgelte Freibad
Für die Benützung des Freibades Riezlern sind die Entgelte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg vom 28. Februar 2011 einzuheben.

| Einzelkarten |
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| Erwachsene |
€ 5,00 |
| Erwachsene Einheimische u. Gäste mit Gästekarte |
€ 3,00 |
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte
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€ 2,00 |
| Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte |
€ 1,50 |
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| Zehnerkarten |
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| Erwachsene |
€ 45,00 |
| Erwachsene Einheimische u. Gäste mit Gästekarte |
€ 25,00 |
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte
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€ 17,00 |
| Kinder Einheimische und Gäste mit Gästekarte |
€ 13,00 |
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| Saisonkarten |
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| Erwachsene |
€ 80,00 |
Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwerbehinderte
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€ 40,00 |

Kindergartengebühren
Die Kindergartengebühren werden nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg vom 13. August 2009 wie folgt eingehoben:
Einzelne Mittagessen und Mittagsbetreuung können nur von Kindern der zwei Normalgruppen in Riezlern am Tage der Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen werden.

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1. Kind |
2. Kind |
3. Kind |
5-jährige |
| Vormittagskindergarten je Monat |
€ 50,00 |
€ 25,00 |
frei |
€ 15,00 |
| Ganztageskindergarten mit Mittagessen |
€ 155,00 |
€ 115,00 |
€ 75,00 |
€ 120,00 |
| Rückvergütung nicht konsumierte Essen je Tag |
€ 3,00 |
€ 3,00 |
€ 3,00 |
€ 3,00 |
Mittagessen und Betreuung
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€ 6,50 |
€ 5,00 |
€ 3,50 |
€ 6,50 |

Eintrittsentgelte für das Walser Museum
Für den Besuch des Walser Museums werden die Eintrittsentgelte nach dem Beschluss der Gemeindevertretung Mittelberg vom 9. Juli 2001 eingehoben.

| Gäste mit Gästekarte |
kostenlos |
| Kinder bis 14. Lebensjahr, Schüler, Studenten |
€ 0,50 |
| Schwerbehinderte |
€ 0,50 |
| Einheimische Erwachsene |
€ 1,00 |
| Erwachsene |
€ 2,00 |
| Bei geschlossenen Gruppen erhält jeweils die 10. Personen freien Eintritt |

Parkgebühren
Die Parkgebühren für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Verordnung der Gemeindevertretung Mittelberg vom 08. Mai 2003, in der geltenden Fassung vom 20. September 2011, eingehoben.
Auszug aus der Verordnung:
Die Abgabe beträgt für jede angefangene halbe Stunde jeweils € 0,50, max. täglich € 5,00. Im Bereich der Anwohnerzonen beträgt die Jahresberechtigung € 250,00 (eingeschränkt von 7.00 – 18.00 Uhr € 200,00), die Monatsberechtigung je angefangener Kalendermonat € 40,00.

Loipenbenützungsgebühren
Für die Benützung der von der Gemeinde Mittelberg präparierten Langlaufloipen wird gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 9. Juli 2001 eine Benützungsgebühr von € 5,00 je Tag eingehoben.
Mit der Bürgerkarte oder einer gültigen Gästekarte können sämtliche von der Gemeinde Mittelberg betriebenen Loipen kostenlos benützt werden.

Ausgabe von Gästekarte
Für die Ausgabe von Gästekarten gilt die Regelung gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 9. Juli 2001.
Auszug aus dem Beschluss:
Alle Gäste, die in der Gemeinde Mittelberg Unterkunft nehmen, erhalten für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes zu folgenden Preisen je Nächtigung eine Gästekarte:

| Taxpflichtige Gäste |
kostenlos |
| Zweitwohnsitzabgabepflichtige Gäste |
kostenlos |
| Kinder bis zum 14. Lebensjahr |
kostenlos |
| Behinderte mit mehr als 80 % Erwerbsminderung |
kostenlos |
| Taxbefreite geschlossene Schüler- und Jugendgruppen |
€ 1,00 |
| Taxbefreite sonstige Aufenthaltsgäste |
€ 1,00 |
| Tagesgäste |
€ 5,00 |
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