|
Privatbuchung zwischen Gast und Vermieter:
Bei Bestellung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Sofern keine zusätzlichen Vertragsvereinbarungen getroffen worden sind, sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“ ausschlaggebend.

Auszug aus dem Gastvertrag
Der Gastvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist sowie eine Einigung zwischen dem Mieter und Vermieter über den Mietpreis erzielt wurde (schriftlich oder mündlich).
Das Mietrecht und die Pflichten aus dem Vertrag können ohne Einwilligung des Vertragspartners nicht an Dritte abgegeben werden. Der Vermieter ist auf Grund des Gastvertages verpflichtet, dem Mieter die gemieteten Räume sowie die öffentlichen Einrichtungen des Hauses zum Gebrauch zu überlassen. Der Mieter dagegen ist verpflichtet, das vorbestellte Zimmer termingemäß anzunehmen und an den Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu entrichten; er ist bei Nichtbenutzung dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet. Der Gastvertrag beinhaltet grundsätzlich auch die Abgabe des Frühstücks, außer bei Ferienwohnungen.
Stornierung eines Mietvertrages
Bei Bestellung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Buchungsbedingungen jedes einzelnen Vermieters.
Anzahlung
Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeldes verlangen.

Buchungen über das Tourismusbüro oder www.kleinwalsertal.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Mittelberg - Kleinwalsertal Tourismus
- für Online-Buchungen
- für Buchungen über Kleinwalsertal Tourismus
I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Kleinwalsertal Tourismus (KT) tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden als Vermittler auf. Ein Vertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsunternehmen (BU) abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen und ohne jegliche Haftung oder Mithaftung von KT. KT wird mit dem Buchenden vereinbaren, dass für den Beherbergungsvertrag sowie für die Vermittlung desselben die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)" in der Fassung vom 15.11.2006 sowie der hier angeführten ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung Rechtswirksamkeit haben.
AGBH 2006 als pdf zum Download (42 KB)
II. Aus den AGBH 2006 wird insbesondere der Abschnitt "Stornogebühr" auszugsweise festgehalten: - 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. - 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
Die Vermittlungsprovision von KT in der ursprünglichen Höhe bleibt jedoch aufrecht.
Bei einem Storno innerhalb eines Monats erfolgt die Stornorechnung an den Buchenden erst nach dem ursprünglichen Aufenthaltstermin.
KT wird zu jeder Buchung dem Buchenden eine Reiserücktrittsversicherung anbieten. Die Prämie geht zu Lasten des Buchenden.
III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen: - Die Vertragspartner vereinbaren für den Beherbergungsvertrag sowie den Vermittlungsvertrag österreichisches Recht.
- Nebenabreden wurden keine getroffen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft - auch über den Bestand des Rechtsgeschäftes - wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bezau vereinbart.
- Erfüllungsort der Leistungen von KT ist die Gemeinde Mittelberg.
- Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) Rechtswirksamkeit haben; zudem erklärt das Beherbergungsunternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu kennen, ausgehändigt erhalten zu haben und vollumfänglich für jede Vermittlung zu akzeptieren.
- Kleinwalsertal Tourismus verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen wie auch allenfalls vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. KT ist berechtigt, diese Daten an von KT beauftragte Partnern zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln. Wenn sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, ist KT darüber hinaus berechtigt, die vom Gast erhaltenen Daten zum Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
- Für den Inhalt sowie die Richtigkeitdes von den Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird keine Gewähr übernommen.
- Bei Bezahlung der zu leistenden Anzahlung erteilt der Buchende seine unwiderrufliche Einwilligung zur bargeldlosen Abbuchung über das jeweilige Kreditinstitut. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kreditkarteninstitut von KT mit dem Kreditkarteninstitut des BU unter Umständen nicht ident ist.
Informationen gemäß § 7 Abs. 1 RSV sowie für das Ergänzungsblatt zur Reisebestätigung gemäß § 7 Abs. 6 RSV
Veranstalter: Gemeinde Mittelberg / Kleinwalsertal Tourismus
Eintragungsnummer 2007/0088 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Gemeinde Mittelberg – Kleinwalsertal Tourismus unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt (keine Anzahlung). Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
Garant ist die Raiffeisenbank Kleinwalsertal AG, 6992 Hirschegg, Walserstrasse 63 (Bankgarantie v. 22.03.2010).
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung, A-1220 Wien, Kratochwjlestraße 4,Tel.Nr. 01/3172500 73930, Fax Nr. 01/3199367 vorzunehmen.
Gemeinde Mittelberg
Kleinwalsertal Tourismus Im Walserhaus A-6992 Hirschegg
Tel: +43 5517 5114 0 Fax: +43 5517 5114 419 E-Mail
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) - ATU 36867903
Anzahlungen auf: Raiffeisenbank Kleinwalsertal AG (BLZ 733 615 92) Kto. 54601
DVR: 0093157
Kontaktstelle bei Beschwerden: Telefon +43 5517 5114 433
|