Wanderfestival Kleinwalsertal vom 05.10.2026 bis 10.10.2026 – Hike the Valley Allgemeine Startbedingungen für Teilnehmer*innen von
 „Hike the Valley“

Haftungsausschluss und Einwilligungserklärung

1. Verantwortung des Teilnehmers:
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Team ist Folge zu leisten.
Startberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an der Veranstaltung aufweist. Der/Die Teilnehmer*in bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an den geplanten und vorgegebenen Wandertouren bestehen.
Jeder/e Teilnehmer*in muss selbst beurteilen, ob er/sie die Tour bewältigen kann, insbesondere hinsichtlich Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und allgemeinem Gesundheitszustand. Es obliegt dem /der Teilnehmer*in, seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und im Zweifelsfall ärztlich bestätigen zu lassen. Das Tragen von angemessener Ausrüstung, insbesondere festem Schuhwerk und wetterfester Kleidung, ist verpflichtend.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Zeitnahme im Ziel erfolgt und seitens des Veranstalters keine Überprüfung durchgeführt wird, ob alle Teilnehmer*innen auch im Ziel ankommen.

2. Haftungsausschluss:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personenschäden, die nicht auf grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind. Dies gilt für Personenschäden, einschließlich Unfälle, sowie Folgen von Unfällen
Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögenschäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt für Tier- und Sachschäden, einschließlich Unfälle. Ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für den Verlust von Kleidungsstücken und Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Beweislast für das leicht fahrlässige Verschulden des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bei Sachschäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.
Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen der Veranstalter verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.

3. Streckenführung:
Teile der Strecke können über Straßen mit öffentlichem Verkehr führen; der/die Teilnehmer*in hat bei diesen Streckenteilen den öffentlichen Verkehr und Anrainerverkehr zu beachten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Sperre dieser Verkehrsflächen vorzunehmen. Der/Die Teilnehmer*in wird daher die gebotene Sorgfalt beachten und insbesondere auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine offiziell geprüfte oder durchgängige Streckenmarkierung zur Verfügung steht. Der / die Teilnehmer*innen sind für ihre Orientierung und die Wahl der richtigen Strecke eigenverantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters für Irrtümer bei der Streckenführung besteht nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4. Fotos und Aufnahmen:
Der/die Teilnehmer*in stimmt zu, dass Fotos, Filmaufnahmen und eventuelle Interviews, die im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme gemacht werden, vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche in Medien, Werbung und Veröffentlichungen genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

5. Datenschutz:
Die Teilnehmer nehmen zustimmend zur Kenntnis und willigen ausdrücklich ein, dass ihre personenbezogenen Daten für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung verwendet werden können und die erforderliche Weitergabe zu diesem Zweck gestattet ist. Die Daten können auch am Server des Veranstalters gespeichert werden. Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung von vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist bzw. nicht länger als dies durch gesetzliche oder behördliche Bestimmungen vorgeschrieben ist.
Die Teilnehmer erklären überdies, insbesondere auch über ihre Rechte auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch etc. im Sinne des Artikel 13f DSGVO und über die Aufbewahrungs- und Löschungspflichten in Bezug auf personenbezogene Daten durch den Veranstalter aufgeklärt worden zu sein.

6. Sonstige Bestimmungen:
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ich habe das oben genannte vollständig gelesen, verstanden und bin damit einverstanden.